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   BVerwG, 27.01.1977 - VI CB 60.76   

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BVerwG, 27.01.1977 - VI CB 60.76 (https://dejure.org/1977,2176)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1977 - VI CB 60.76 (https://dejure.org/1977,2176)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1977 - VI CB 60.76 (https://dejure.org/1977,2176)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss grundsätzlicher Anerkennung einer Bereitschaft zur Mitwirkung an Tyrannenmord mit nachfolgendem Tod vieler Menschen - Verfahren auf Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Abgrenzung von einer Verweigerung des Kriegsdienstes aus ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75

    Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    - Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von den beiden weiteren von der Beschwerde im einzelnen angeführten Urteilen vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) und vom 2. Juli 1976 - BVerwG VI C 104.75 - abgewichen.

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der vorliegende Fall zugleich von dem im Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - (a.a.O.) entschiedenen.

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, welche Maßstäbe an die Wertung von Stellungnahmen des Wehrpflichtigen zu solchen und ähnlichen, allerdings zur Ermittlung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ausgesprochen geeigneten Fragen anzulegen sind (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [a.a.O.] und Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Der Tyrannenmord mit seinen bei realistischer Betrachtung zu erwartenden Folgen an innerstaatlichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zählt nicht hierzu (vgl. u.a. das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschlüsse vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 - sowie vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92]).

    Anders kann es - unter Beachtung gerade der im Grunde irrealen Fallgestaltung - liegen, wenn der Tötung allein des Diktators oder seiner engsten Führungsgruppe das Leiden von Millionen etwa vom Krieg Betroffener gegenübergestellt wird (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [a.a.O.]).

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, welche Maßstäbe an die Wertung von Stellungnahmen des Wehrpflichtigen zu solchen und ähnlichen, allerdings zur Ermittlung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht ausgesprochen geeigneten Fragen anzulegen sind (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [a.a.O.] und Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie sich u.a. in den von der Beschwerde eingangs summarisch mitgenannten Entscheidungen BVerwGE 39, 269 (271) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] und BVerwGE 44, 313 darstellt, kann es für einen Kriegsdienstverweigerer nur wenige, durch die besondere seelische Konfliktsituation gerechtfertigte Ausnahmen von dem grundsätzlichen Gebot zur Achtung menschlichen Lebens geben.

    Das gilt vor allem für notwehr- und nothilfeartige Situationen, auch wenn sie im Kampf im Kriege auftreten (vgl. BVerwGE 44, 313 [317, 319 f.]).

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde ist das Verwaltungsgericht nicht von der Entscheidung BVerwGE 37, 69 abgewichen.

    Das ist in dem Urteil BVerwGE 37, 69 nicht in dem für einen Erfolg der Beschwerde notwendigen Umfang geschehen.

  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Denn ebensowenig wie bei dem Kriegsdienst als solchem (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG VI C 62.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90]) kann es grundsätzlich bei innerstaatlicher Gewaltanwendung darauf ankommen, ob der Wehrpflichtige selbst die Waffe gebrauchen oder sich nur sonst in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden Handlungsablauf einpassen würde.
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie sich u.a. in den von der Beschwerde eingangs summarisch mitgenannten Entscheidungen BVerwGE 39, 269 (271) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] und BVerwGE 44, 313 darstellt, kann es für einen Kriegsdienstverweigerer nur wenige, durch die besondere seelische Konfliktsituation gerechtfertigte Ausnahmen von dem grundsätzlichen Gebot zur Achtung menschlichen Lebens geben.
  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Als Verfahrensverstoß kann, wie der beschließende Senat mehrfach betont hat (vgl. u.a. Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55]), das Unterbleiben einer Beweiserhebung lediglich gerügt werden, wenn es auf den nicht aufgeklärten Punkt nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn seine Auffassung der rechtlichen Prüfung nicht standhalten sollte.
  • BVerwG, 31.05.1974 - VI C 59.73

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Der Tyrannenmord mit seinen bei realistischer Betrachtung zu erwartenden Folgen an innerstaatlichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zählt nicht hierzu (vgl. u.a. das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschlüsse vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 - sowie vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92]).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 104.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Tötung eines Diktators

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    - Das Verwaltungsgericht ist auch nicht von den beiden weiteren von der Beschwerde im einzelnen angeführten Urteilen vom 10. Dezember 1975 - BVerwG VI C 44.75 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 97) und vom 2. Juli 1976 - BVerwG VI C 104.75 - abgewichen.
  • BVerwG, 02.06.1975 - 6 B 16.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1977 - 6 CB 60.76
    Der Tyrannenmord mit seinen bei realistischer Betrachtung zu erwartenden Folgen an innerstaatlichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zählt nicht hierzu (vgl. u.a. das Urteil vom 31. Mai 1974 - BVerwG VI C 59.73 - und Beschlüsse vom 2. Juni 1975 - BVerwG VI B 16.75 - sowie vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92]).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 C 100.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach Ableistung des

    Eine Aufklärungsrüge kann damit nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1977 - BVerwG 6 CB 60.76 -).
  • BVerwG, 21.02.1979 - 6 B 96.78

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abgrenzung einer

    Gleiches gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Wehrpflichtigen, der zur Tötung eines Tyrannen (sog. Tyrannenmord) und zur Mitwirkung an den mit dem Umsturz notwendig verbundenen weiteren Gewalttaten bereit wäre (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1977 - BVerwG 6 CB 60.76 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 6 C 68.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unrichtigkeiten des Protokolls als

    Die in Ziff. 2 der Revisionsbegründung erhobene Aufklärungsrüge (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) muß daran scheitern, daß sich dem Verwaltungsgericht von seiner für die rechtliche Beurteilung dieser Rüge maßgeblichen Rechtsauffassung aus (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1977 - BVerwG 6 CB 60.76 -) eine (weitere) Beweiserhebung durch Vernehmung von Zeugen nicht aufdrängen mußte.
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